Pflegegrad 5
Überblick über Voraussetzungen, Leistungen und Zuschüsse
Nach den Statistiken der gesetzlichen Pflegeversicherung sind in Deutschland etwa 4,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit gilt als Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen aus der Pflegeversicherung. Hierzu gehört jedoch auch die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Als pflegebedürftig gilt nach den gesetzlichen Vorschriften ein Mensch, der in seinen Fähigkeiten und insbesondere in seiner Selbstständigkeit durch gesundheitliche Beeinträchtigungen eingeschränkt ist und aus diesem Grund Hilfe und Unterstützung seitens Dritter benötigt. Die Pflegebedürftigkeit muss über mindestens sechs Monate andauern, dauerhaft vorliegen oder eine besondere Schwere nach dem Sozialgesetzbuch aufweisen.
Pflegeleistungen werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt, der in der Regel bei der Pflegekasse gestellt wird. Die Pflegekasse hat ihren Sitz meistens bei der Krankenkasse. Nach Antragstellung wird entweder der MD/MDK Medizinische Dienst (gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (privat Versicherte) beauftragt, eine Begutachtung zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen Pflegegrad durchzuführen. Das erstellte Gutachten beinhaltet gesundheitliche Informationen zu Erkrankungen und Beeinträchtigungen in Art, Umfang und Ausprägung. Die Feststellungen erfolgen unabhängig davon, ob es sich dabei um psychische oder körperliche Beeinträchtigungen handelt. Die Gutachter sprechen eine Empfehlung für einen Pflegegrad aus, der in der Regel Folge geleistet wird. Bei Einstufung in den Pflegegrad 1 werden geringe Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit attestiert, während beim Pflegegrad 2 erhebliche Einschränkungen festgestellt worden sind. In den Pflegegrad 3 werden Pflegebedürftige mit schweren Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit eingruppiert. Den Pflegegrad 4 erhalten Pflegegrad mit schwersten Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit. Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und wird Pflegebedürftigen zugeteilt, die unter schwersten Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit leiden, was mit einem besonderen Pflegebedarf einhergeht.
Der Pflegegrad 5 im Kurzporträt
- In den Pflegegrad 5 werden Pflegebedürftige eingeteilt, die unter schwersten Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit leiden, was mit einem besonderen Pflegebedarf verbunden ist.
- Um den Pflegegrad 5 zu erhalten, sind 90 bis 100 Punkte nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) erforderlich.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung wie beispielsweise 947,00€ Pflegegeld oder bis zu 2200,00 € Pflegesachleistungen pro Monat.
- Beim Pflegegrad 5 handelt es sich um den höchsten Pflegebedarf, der Schwerstpflegebedürftigen vorbehalten ist.
Umwandlung der alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade
Zum 01.01.2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Hierdurch wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert. Es kommt jetzt nicht mehr auf die Zeit an, die für die Pflege und Grundpflege erforderlich ist, sondern um die noch vorhandenen Fähigkeiten und die Selbstständigkeit. Des Weiteren werden nach den Regelungen auch nicht mehr nur körperliche Ursachen berücksichtigt, sondern auch psychische Einschränkungen. Mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes wurden auch die alten drei Pflegestufen in fünf neue Pflegegrade umgewandelt.
Die Einteilung in einen Pflegegrad erfolgt mit Hilfe eines neuen Begutachtungssystems; dem NBA Neues Begutachtungsassessment. Bei der Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade werden seitdem auch Erkrankungen wie Demenz oder ähnliche Erkrankungen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz berücksichtigt. Lag keine Einschränkung in der Alltagskompetenz vor, wurde nach der alten Pflegestufe in einen um einen Grad erhöhten Pflegegrad umgewandelt. Lag eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor, wurde die Pflegestufe um zwei Grade erhöht.
Pflegestufe (alt) | Pflegegrad (neu) |
---|---|
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit Härtefall | Pflegegrad 5 |
Bei Vorhandensein einer eingeschränkten Alltagskompetenz wurde die Pflegestufe um zwei Grade erhöht:
Pflegestufe (alt) | Pflegegrad (neu) |
---|---|
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 5 |
Für den Pflegegrad 1 gibt es im alten Pflegestufen-System kein Äquivalent, da dieser Pflegegrad ganz neu eingeführt wurde.
NBA – Das neue Begutachtungsassessment
Durch die Pflegereform soll allen Pflegebedürftigen ein gleichberechtigter und gerechter Zugang zu den Pflegeleistungen gewährt werden. Deshalb wurde mit dem NBA auch ein neues Begutachtungsassessment eingeführt, das verschiedene Lebensbereiche in Modulen analysiert, um eine Einteilung in einen Pflegegrad zu ermöglichen. Die Sachverständigen des MD oder von MEDICPROOF verwenden diese Module für die Ermittlung von Autonomie und Alltagskompetenz. In jedem Modul werden Punkte in einer unterschiedlichen Gewichtung ermittelt, die später in ihrer Summe in die Einteilung in einen Pflegegrad einfließen. Grundsätzlich gilt: je höher die Punkte, desto höher der Pflegegrad. Ein höherer Pflegegrad geht in der Regel auch mit umfangreicheren Pflegeleistungen einher.
Kriterien der Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment NBA
Generell gilt der Grundsatz „je höher die Punktanzahl, desto höher der Pflegegrad“ und damit auch umso mehr Leistungen für Pflegebedürftige. Die Module des NBA beinhalten:
- Modul 1 – Mobilität (10 % Gewichtung): Können sich Antragsteller selbstständig bewegen und ihre Körperhaltung verändern?
- Modul 2 – Kognitive Fähigkeiten & kommunikative Fähigkeiten (15 % Gewichtung): Können sich Antragsteller zeitlich und örtlich orientieren? Sind Antragsteller in der Lage, für sich selbst zu entscheiden, Bedürfnisse zu äußern und Gespräche zu führen?
- Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 % Gewichtung): Wie verhalten sich Antragsteller auf psychischer Ebene? Zeigen sie ängstliches oder aggressives Verhalten?
- Modul 4 – Selbstversorgung (40 % Gewichtung): Können sich Antragsteller noch selbst pflegen, waschen und sich selbst versorgen? Wie sieht es mit der Ernährung aus?
- Modul 5 – Bewältigung von bzw. selbstständiger Umgang mit krankheits- und/oder therapiebedingten Anforderungen sowie Belastungen (20 % Gewichtung): Können Antragsteller ihre Medikamente ordnungsgemäß einteilen und einnehmen? Welche Unterstützung benötigen Antragsteller bei medizinischen Messungen oder Verbandswechseln?
- Modul 6 – Alltagsgestaltung und soziale Kontakte (15 % Gewichtung): Können Antragsteller ihren Tagesablauf noch selbst planen und pflegen sie Kontakte?
- Modul 7 – Außerhäusliche Aktivitäten (ohne Gewichtung): Das Modul 7 fließt nicht in die Eingruppierung in einen Pflegegrad ein, sondern wird zur Pflegeplanung und -beratung genutzt.
- Modul 8 – Haushaltsführung (ohne Gewichtung): Das Modul 8 fließt nicht in die Einstufung in einen Pflegegrad ein, sondern dient der Pflegeberatung und Pflegeplanung.
In jedem der ersten sechs Module vergibt der Gutachter unterschiedlich hohe Punkte. Unter Berücksichtigung eines bestimmten Gewichtungsverfahrens ergibt sich dann aus der Gesamtpunktzahl die Empfehlung für den entsprechenden Pflegegrad.
Voraussetzungen für den Pflegegrad 5
Der Pflegegrad 5 ist an Voraussetzungen geknüpft, die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ beinhalten. Die Gutachter vom MD bzw. MDK oder von MEDICPROOF müssen im Rahmen ihrer NBA Begutachtung auf einen Wert von 90 bis 100 Punkten kommen, damit eine Einteilung in den Pflegegrad 5 erfolgen kann.
Pflegegrad 1 – 12,5 bis 26 Punkte
Pflegegrad 2 – 27 bis 47 Punkte
Pflegegrad 3 – 47,5 bis 69 Punkte
Pflegegrad 4 – 70 bis 89 Punkte
Pflegegrad 5 – 90 bis 100 Punkte
Die Gutachter übermitteln ihr Gutachten mit der Punkteberechnung an die Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung trifft dann die Entscheidung über das Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen Pflegegrad. Hierbei folgt die Pflegeversicherung in der Regel der Empfehlung des Gutachters. Gegen den entsprechenden Bescheid der Pflegeversicherung können Betroffene Widerspruch einlegen, sofern sie mit der Entscheidung nicht konform gehen.
Besonderheiten bei Pflegegrad 5
Durch die Pflegereform wurde es für Menschen mit körperlichen Einschränkungen schwieriger, in den Pflegegrad 5 eingegliedert zu werden. Insbesondere körperlich schwerbehinderte Menschen kann dies vor Probleme stellen. Der Pflegegrad 5 beinhaltet zum Vergleich folgende Patientengruppen:
- Intensivpflegebedürftige mit dauerhaftem medizinischen und pflegerischen Bedarf wegen Erkrankungen wie Krebs, ALS (Amyotrophe Lateralsklerose), MS (Multiple Sklerose) sowie neuromuskuläre Krankheiten sowie Beatmungsbedarf im letzten Lebenszyklus.
- Multimorbide und Hochbetagte mit dauerhaftem medizinischen und pflegerischen Bedarf, wenn gleichzeitig Herzerkrankungen, Kreislauferkrankungen, Niereninsuffizienz, Diabetes und ähnliche Erkrankungen auftreten.
- Menschen mit Behinderungen, die nach fortgeschrittenen Behinderungen wie beispielsweise Tetraplegie und Muskeldystrophie oder nach Amputation mehrerer Gliedmaßen gar nicht mehr ohne Hilfe durch Dritte auskommen.
Zeitlicher Aufwand bei Pflegegrad 5
Durch die Pflegereform kommt es seit 2017 nicht mehr darauf an, wie viel Zeit für die Pflege und Versorgung eines Pflegebedürftigen aufgewendet werden muss. Trotzdem sollte dieser richtig eingeschätzt werden, da die Pflege von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 besonders zeitaufwendig ist. Einzukalkulieren sind Zeiten für
- die Körperpflege wie Waschen, Duschen, Zähneputzen, Frisieren, Rasieren und Hautpflege
- die Ernährung wie das Zubereiten der Mahlzeiten und Anrichten in mundgerechten Formen bzw. Portionen
- den Toilettengang und das Richten der Kleidung
- die Mobilität wie das Aufstehen und Hinlegen, Anziehen und Ausziehen oder das Treppensteigen.
Natürlich kann der Zeitaufwand für die Pflege eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 unterschiedlich ausfallen, was vom gesundheitlichen Zustand abhängt. Es ist dabei immer wichtig, das vorhandene Fähigkeiten weiter geübt und dadurch beibehalten werden. Tätigkeiten und Aufgaben, die noch eigenständig bewerkstelligt werden können, sollten auch selbst durchgeführt werden dürfen. Die Pflege eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 ist auch zeitaufwendig, weil viele Abläufe nur verlangsamt stattfinden können.
Die Leistungen bei Pflegegrad 5
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben einen Anspruch auf unterschiedliche Leistungen aus der Pflegeversicherung. Bei der häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld. Kommt ein ambulanter Pflegedienst zur professionellen Pflege ins Haus, stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 auch Pflegesachleistungen und verschiedene Zuschüsse für die Tagespflege, Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie auch für die vollstationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim zu.
In Beträgen stellen sich die Leistungen der Pflegeversicherung mit Pflegegrad 5 wie folgt dar:
Pflegegrad | Punkte MDK | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Stationäre Pflege |
---|---|---|---|---|
1 | 12,5 bis < 27 | 0,00 € | Entlastungsbetrag 131,00 € | 0,00 € |
2 | 27 bis < 47,5 | 332,00 € | 761,00 € | 770,00 € |
3 | 47,5 bis < 70 | 573,00 € | 1432,00 € | 1262,00 € |
4 | 70 bis < 90 | 765,00 € | 1778,00 € | 1775,00 € |
5 | 90 bis 100 | 947,00 € | 2200 ,00 € | 2005,00 € |
Konkrete Leistungen bei Pflegegrad 5 im Detail
Pflegegeld – bis zu 947,00 € pro Monat
Werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 durch pflegende Angehörige häuslich versorgt, kann ein monatliches Pflegegeld von bis zu 947,00 € ausgezahlt werden.
Pflegesachleistungen – bis zu 2.200,00 € pro Monat
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 werden bis zu 2200,00 € pro Monat Pflegesachleistungen gewährt. Pflegesachleistungen werden verwendet, um beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen. In der Regel rechnen ambulante Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 werden bis zu 1995,00 € pro Monat für die Tages- und Nachtpflege gewährt. Diese Leistungen dienen für die teilstationäre Unterbringung. Sie orientieren sich an den ambulanten Sachleistungen.
Kurzzeitpflege – bis zu 1.774,00 € pro Jahr
Benötigen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 zum Beispiel nach einem Klinikaufenthalt eine professionelle Kurzzeitpflege, so können sie sich durch die Pflegeversicherung für bis zu 28 Tage oder vier Wochen pro Jahr maximal einen Betrag in Höhe von 1774,00 € erstatten lassen. Wird der Anspruch auf Verhinderungspflege von Betroffenen im laufenden Jahr nicht verbraucht, kann die Leistung für die Kurzzeitpflege bis zu 3386,00€ für bis zu 56 Tage oder acht Wochen im Jahr aufgestockt werden. Während der bis zu acht Wochen andauernden Kurzzeitpflege kann Pflegegeld hälftig weiter ausgezahlt werden.
Verhinderungspflege – bis zu 1.612,00 € pro Jahr
Leistungen aus der Verhinderungspflege kommen in Betracht, wenn die pflegenden Angehörigen wegen Krankheit oder Urlaub durch professionelle Pflegekräfte vertreten werden müssen. Bei Pflegegrad 5 erstattet die Pflegekasse für maximal 28 Tage oder vier Wochen im Jahr einen Betrag bis zu 1612,00 €. Während der Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen das Pflegegeld weiter hälftig ausgezahlt werden. Wird kein Anspruch auf Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann die Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen pro Jahr mit Beträgen bis zu 2418,00 € bezuschusst werden.
Vollstationäre Pflege – bis zu 2.005,00 € pro Monat
Werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht, erhalten Sie eine Erstattung von bis zu 2005,00 € pro Monat. Zu beachten ist dabei, dass die vollstationäre Versorgung immer mit einem zusätzlichen Eigenanteil verbunden ist, der durch die jeweilige Einrichtung bestimmt wird. Dieser einrichtungseinheitliche Eigenanteil enthält die pflegebedingten Kosten nach dem Abzug der Pflegeleistungen von der Pflegekasse. Zusätzlich müssen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten berücksichtigt werden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen – bis zu 131,00 € pro Monat
Einheitlich für alle Pflegegrade gilt die Leistung des Entlastungsbetrages von bis zu 131,00 € pro Monat. Hiervon können Betroffene zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie beispielsweise die stundenweise Betreuung ausgeglichen werden. Wichtig ist hierbei ist, dass der jeweilige Anbieter über eine Zulassung verfügt, um seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen zu können. Der Entlastungsbetrag kann auch für Betreuungsgruppen, Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Dienste verwendet werden. Nicht ausgeschöpfte Sachleistungen können durch eine Umwandlung bis zu 40 % für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.
Pflegehilfsmittel für den Verbrauch – bis zu 40,00 € pro Monat
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40,00 € im Monat. Zu diesen Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Wichtig ist hierbei, dass es sich um anerkannte Pflegehilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis oder Hilfsmittelkatalog handelt.
Hausnotruf – bis zu 25,50 € pro Monat
Die Pflegekasse leistet einen Zuschuss von bis zu 25,50 € pro Monat für ein Hausnotrufsystem. Die Installation, Montage und der Betrieb eines Hausnotrufsystems fällt unter die technischen Hilfsmittel.
Wohnraumanpassung – bis zu 4.000,00 € pro Maßnahme
Wenn Wohnräume altengerecht und barrierefrei angepasst werden müssen, können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 einmalig einen Zuschuss von bis zu 4000,00 € pro gesamter Umbaumaßnahme bei der Pflegeversicherung beantragen. Dies gilt für eine barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers oder aber den Einbau eines Treppenlifts. Ein erneuter Zuschuss kann beantragt werden, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen im Laufe der Zeit erheblich verschlechtert haben sollte.
Wohngruppenzuschuss – bis zu 214,00 € pro Monat
Maximal vier versicherte Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können bis zu 4000,00 € Förderung für eine altersgerechte Anpassung von Wohnraum beantragen, wenn sie gemeinsam in einer ambulant betreuten Senioren-WG oder Wohngruppe wohnen. Vier Mitgliedern dieser Wohngruppe oder WG steht darüber hinaus einmalig ein Gründungszuschuss von jeweils 2500,00 € zu. Für die Beschäftigung von Pflegekräften oder Organisationshilfen erstattet die Pflegekasse im Monat einen Zuschuss von bis zu 214,00 €.
Pflegekurse und Pflegeberatung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können sich kostenfrei von einer anerkannten Pflegeberatung über ihre pflegerische Versorgung oder aber Maßnahmen zum altersgerechten Umbau beraten lassen. Auch die regelmäßigen Beratungsbesuche von Pflegefachkräften werden übernommen. Wichtig ist, das jeweilige Beratungsangebot über die Pflegekasse in Anspruch zu nehmen, da diese nur auf anerkannte Anbieter zurückgreift.
Beispiel für Pflegegrad 5
Wer in den Pflegegrad 5 eingeteilt wird, der leidet unter „schwersten Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit“, was mit hohen Anforderungen an die pflegerische Versorgung verbunden ist. Was das bedeuten kann, soll folgendes fiktive Beispiel zeigen:
Frau P. ist 73 Jahre alt und leidet seit neun Jahren an ALS, also an amyotropher Lateralsklerose. Im Gegensatz zur klassischen Krankheitsvariante verläuft die ALS bei Frau P. langsam, aber progredient fortschreitend. Bereits vor der Pflegereform wurde Frau P. in eine Pflegestufe eingegliedert und hatte einen Antrag auf Höherstufung gestellt.
Zum Zeitpunkt der Begutachtung konnte Frau P. nicht mehr laufen, stehen oder sitzen. Wegen ihrer Bettlägerigkeit wurden ihr im Modul Mobilität gewichtete 15 Punkte zuerkannt. Das Waschen sowie An- und Ausziehen wird von Pflegekräften übernommen. Die Antragstellerin trägt Windeln und kann die Toilette nicht mehr benutzen. Die Mahlzeiten werden ihr durch eine PEG-Magensonde in flüssiger Form verabreicht, sodass sie vollständig auf die Hilfe von Pflegekräften und Angehörigen abhängig ist, was im Modul Selbstversorgung zu einer gewichteten Punktzahl von 40 Punkten geführt hat.
Da Frau P. nicht mehr sprechen und sich äußern kann, ist sie psychisch angegriffen und weint sehr viel, was vom ALS-typischen Zwangsweinen jedoch abgegrenzt werden kann. Im Modul Verhaltensweisen und psychische Problemlagen werden ihr 15 gewichtete Punkte zuerkannt. Medikamente werden der Antragstellerin durch die Magensonde verabreicht. Zusätzlich wird sie über ein Tracheostoma künstlich beatmet, was intensive Betreuung und pflegerische Maßnahmen wie das regelmäßige Absaugen von Sekreten und verschiedene Kontrollmessungen notwendig macht. Im Modul Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen erhält Frau P. gewichtete 20 Punkte.
Die Antragstellerin wird zu Hause 24 Stunden rund um die Uhr von einem Intensiv-Pflegedienst und ihren Angehörigen gepflegt und betreut. Regelmäßig bekommt sie Besuch, mit dem sie jedoch nicht kommunizieren kann. Im Modul Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte erhält die Antragstellerin 10 gewichtete Punkte.
Da Frau P. vollständig auf die Hilfe und Unterstützung von Pflegefachkräften, Palliativmedizinern und ihren pflegenden Angehörigen abhängig ist, wurden ihr gewichtete 100 Punkte zuerkannt. Die schwere neurologische Erkrankung gilt als Härtefall und erfordert einen sehr hohen Pflegebedarf. Deshalb erhält sie Pflegegrad 5.
Fragen und Antworten zum Pflegegrad 5
Wie bekommt man den Pflegegrad 5?
Bei der zuständigen Pflegekasse muss ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegeversicherung entweder den MDK oder MEDICPROOF mit einer Begutachtung. Die Pflegebegutachtung erfolgt nach dem neuen Begutachtungsassessment durch die Vergabe von Punkten. Die Gesamtsumme der Punkte ermöglicht dann eine Einstufung in einen Pflegegrad. Für den Pflegegrad 5 müssen zwischen 90 und 100 Punkte erreicht werden. Entspricht der Bescheid über den Pflegegrad nicht den eigenen Vorstellungen, kann ein Widerspruch geprüft werden.
Wer wird in den Pflegegrad 5 eingeteilt?
In den Pflegegrad 5 werden Pflegebedürftige eingeteilt, die unter schwersten Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit leiden, was mit einem hohen pflegerischen Aufwand verbunden ist. Bei der Begutachtung müssen die Gutachter beim Pflegegrad 5 auf einen Punktewert zwischen 90 und 100 kommen. Häufig leiden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 unter schwersten Erkrankungen wie Querschnittslähmungen, Krebs oder Amyotrophe Lateralsklerose.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5?
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Leistungen für die vollstationäre Pflege
- Tages- und
- Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel
- Hausnotruf
- Wohnraumanpassung
- Wohngruppenzuschuss
Gibt es bei Pflegegrad 5 auch Geld?
In der häuslichen Pflege durch Angehörige haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 Anspruch auf Pflegegeld. Des Weiteren besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen sowie auf Zuschüsse für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder die vollstationäre Pflege im Pflege- oder Altenheim. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Welche Entlastungsleistungen gibt es bei Pflegegrad 5?
Aktuell wird ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € pro Monat gewährt. Hiervon können zusätzliche Entlastungsleistungen bezahlt werden, sofern der Anbieter bei der Pflege- oder Krankenkasse zugelassen ist. Häufig wird dieser Betrag für Alltagshelfer oder Haushaltshilfen verwendet.
Was muss gemacht werden, wenn der Pflegegrad 5 nicht mehr ausreicht?
Da es sich beim Pflegegrad 5 um den höchsten Pflegegrad handelt, kann kein Höherstufungsantrag mehr gestellt werden. Fehlen die Mittel zur Pflege, müssen staatliche Behörden oder ehrenamtliche Institutionen befragt werden.
Wo findet man eine Pflegeberatung?
Der einfachste Weg zur Pflegeberatung führt über die Pflegekasse, die zugelassene Anbieter vermittelt. Pflegeberatungen werden auch von Bürgerbüros oder Pflegestützpunkten angeboten.